Die Förderstufe an der Heinrich-Grupe-Schule
- Allgemeine Informationen
- Stundentafel
- Kurseinstufungen
- Übergang in den Jahrgang 7
- Fächer
1. Allgemeine Informationen
Die Förderstufe umfasst das fünfte und das sechste Schuljahr. Alle Kinder werden zunächst gemeinsam im Klassenverband unterrichtet (Ausnahme: Religion oder Ethik als alternatives Fach). Dabei gelten die Jahrgangsstufen 5 und 6 als pädagogische Einheit, bei der eine Nichtversetzung ausgeschlossen ist.
Bei der Klassenbildung werden Mitschülerwünsche in den Grundschulen des Schulverbundes (Burgbergschule in Grebenstein und Mittelpunktschule Wilhelmsthal in Calden) abgefragt und nach Absprache mit den abgebenden Schulen berücksichtigt. Mit den beiden Verbundschulen findet ein intensiver Austausch statt, der sich u. a. in Übergabegesprächen der alten und neuen Klassenlehrer(innen) widerspiegelt.
Nach der Einschulungsfeier steht in den ersten Tagen des Klassenlehrerunterrichts das gegenseitige Kennenlernen und das vertraut Machen mit der Schule im Vordergrund.
In beiden Schuljahren der Förderstufe gibt es eine wöchentliche Stunde „Soziales Lernen“ („SoLe“), die von der Schulsozialarbeiterin regelmäßig begleitet wird und in der das Konzept des Klassenrats umgesetzt wird. Hier gibt es die Möglichkeit, über Probleme zu sprechen und diese zu lösen. Nach und nach werden die Gespräche im Klassenrat, in dem die Schülerinnen und Schüler verschiedene Rollen wahrnehmen, immer mehr eigenständig geklärt.
2. Stundentafel
In Deutsch, Englisch und Mathematik ist an der Heinrich-Grupe-Schule ab dem Jahrgang 5 in der Förderstufe jeweils eine Stunde Lernzeit verankert, in der die Schülerinnen und Schüler individuell besonders gefördert und zu eigenständigem Arbeiten angeregt werden.
Im Rahmen des Deutschunterrichtes wird außerdem eine Förderstunde für den Kompetenzbereich „Lesen“ erteilt. Hier kommt insbesondere auch das Angebot der Schulbücherei zum Tragen.
Als weitere Besonderheit der Schule gibt es, abweichend von der eigentlichen Stundentafel, anstelle des zweistündigen Biologieunterrichts den dreistündigen Lernbereich „Naturwissenschaften“ („NaWi“). Hier werden außer den Biologiethemen, die den Schwerpunkt bilden, auch Themen aus der Chemie und Physik altersgemäß und praxisorientiert bearbeitet.
Ein weiterer Lernbereich wird in Gesellschaftslehre abgebildet, in der sich die Fächer Erdkunde und Geschichte wiederfinden.
In der Regel wird bei der Stundenplangestaltung darauf geachtet, dass möglichst viele Stunden von Klassen- und Co-Klassenlehrer(in) übernommen werden.
3. Kurseinstufungen
Ab der Jahrgangsstufe 6 werden in Englisch und Mathematik Grundkurse (G-Kurse) und Erweiterungskurse (E-Kurse) vor dem Hintergrund einer gezielten Förderung gebildet. Das Niveau ist dabei in den Erweiterungskursen anspruchsvoller als in den Grundkursen.
Die Einstufungsempfehlung wird von der Klassenkonferenz, also von allen Unterrichtenden der Klasse, am Ende des Jahrgangs 5 nach intensiver Beratung getroffen.
Die Erziehungsberechtigten können der Einstufungsempfehlung widersprechen. Das Kind besucht dann zunächst den gewünschten Kurs. Die endgültige Einstufung trifft die Klassenkonferenz am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangstufe 6.
4. Übergang in den Jahrgang 7
Parallel zu den Halbjahreszeugnissen der Jahrgangsstufe 6 erhalten die Erziehungsberechtigten Informationen über den individuellen Leistungsstand ihrer Kinder unter Berücksichtigung der Anforderungen der verschiedenen Bildungsgänge der Jahrgangsstufe 7, verbunden mit einer Empfehlung der Klassenkonferenz für den zukünftigen Bildungsgang.
Danach gibt es das Angebot einer eingehenden Beratung bis zum 25. Februar.
Die Wahlentscheidung des Bildungsganges muss dann der Schule bis zum 5. März mitgeteilt werden. Wird die Entscheidung von der Klassenkonferenz danach bestätigt, bleibt sie bestehen. Im Widerspruchsfall gibt es die Möglichkeit einer erneuten Beratung.
Bis zum 5. April sollten die Erziehungsberechtigten der Schule mitteilen, ob sie ihre Wahlentscheidung aufrechterhalten. Geschieht dies nicht, geht man davon aus, dass dies so ist. Es erfolgt also eine erneute Beratung der Klassenkonferenz, die gegen Ende des Schuljahres die endgültige Entscheidung über den Bildungsgang trifft.
(Vgl. weiterführend Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011).
Obwohl an der Heinrich-Grupe-Schule parallel zur Förderstufe ab dem Jahrgang 5 das Angebot der gymnasialen Eingangsstufe besteht, ist ein Wechsel in den Gymnasialzweig bei entsprechendem Leistungsbild möglich. Üblicherweise folgt der Übergang in den Haupt- bzw. Realschulzweig.
Bei der Entscheidung der Klassenkonferenz dienen die Einstufungen in Grund- oder Erweiterungskurse als Orientierung, sie deuten nicht zwingend auf einen bestimmten Bildungsgang hin.
5. Fächer
Jahrgang 5 | Jahrgang 6 |
Deutsch (mit Lernzeit) | Deutsch |
Englisch (mit Lernzeit) | Englisch (im E- bzw. G-Kurs) |
Mathematik (mit Lernzeit) | Mathematik (im E- bzw. G-Kurs) |
Gesellschaftslehre (GL) | Gesellschaftslehre (GL) |
Naturwissenschaften (NaWi) | Naturwissenschaften (NaWi) |
Kunst | Kunst |
Musik | Musik |
Religion oder Ethik | Religion oder Ethik |
Sport | Sport |
Soziales Lernen (SoLe) | Soziales Lernen (SoLe) |
Medienkompetenz (MediKo), temporär | Förderstunde Lesen |
(Treffstunde) | (Treffstunde) |
Zusätzlich muss verpflichtend im Jahrgang 5 oder im Jahrgang 6 eine Arbeitgemeinschaft (AG) belegt werden.